Schutzkonzept in unserer Seelsorgeeinheit 

– gegen Missbrauch und Grenzüberschreitungen

 

Als Reaktion auf die aufgedeckten Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche sind mittlerweile die Erstellung und die Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtend. Auch in unserer Seelsorgeeinheit wurde ein entsprechendes Schutzkonzept erstellt, das im September 2023 vom gemeinsamen Ausschuss der Seelsorgeeinheit befürwortet und von den einzelnen Kirchengemeinderäten beschlossen wurde. Es befindet sich nun fortlaufend in der Umsetzung. 

 

An der Erarbeitung des Schutzkonzepts waren unter der Leitung von Pfarrer Markus Rometsch und Pastoralreferent Simon Angstenberger Personen aus beiden Gemeinden beteiligt, die vom jeweiligen KGR dazu beauftragt wurden. 

Orientiert haben wir uns bei der Erstellung und Erarbeitung an Mustervorlagen der Diözese, in enger Abstimmung mit der „Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz“ der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

 

Es wurde ein Präventionsausschuss aus Haupt- und Ehrenamtlichen eingerichtet, der sich jährlich sowie situationsbezogen trifft und Empfehlungen zur konkreten Umsetzung sowie zur Weiterentwicklung des Schutzkonzepts ausspricht. 

Wichtig war und ist uns Hauptamtlichen und allen Beteiligten, dass auch zukünftig neben den Hauptamtlichen immer mindestens eine ehrenamtliche Person aus jeder Gemeinde vertreten ist. 

 

Im Leitbild unseres Schutzkonzeptes heißt es: 

„In unseren Kirchengemeinden sollen alle Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Sie sollen sich sicher fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. […]

Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung. Das Vertrauen, das sie und ihre Eltern und Angehörigen uns entgegenbringen, ist für uns Verpflichtung. Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen. 

Deshalb positionieren wir uns klar gegen übergriffiges Verhalten, welches sowohl psychische als auch physische Grenzverletzungen beinhaltet. Dazu ist es erforderlich, den eigenen Umgang mit Nähe und Distanz ständig zu verbessern. […] Ziel von Prävention in unseren Kirchengemeinden ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung für sich selbst und für andere zu entwickeln. Dafür muss es Transparenz und nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zur Prävention von Grenzübergriffen und Missbrauch sowie eine aktive Verantwortungsübernahme bei der Abklärung von Verdachtsfällen geben. 

In diesem Schutzkonzept beschreiben wir die Maßnahmen und Schritte, die wir als Seelsorgeeinheit Rudersberg-Welzheim zur Verwirklichung dieser Ziele beschreiten. 

Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.“

 

Das Hauptdokument des Schutzkonzepts umfasst aktuell 11 Seiten, hinzu kommen diverse Anlagen. Inhaltlich wird im Schutzkonzept neben dem Leitbild u.a. thematisiert: Bestandsaufnahme (bisherige Kinder- und Jugendarbeit, schutzbedürftige Erwachsene, …), Risikoanalyse, Personalauswahl und Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Verhaltenskodex und Ehrenerklärung, Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsplan bei Verdachtsfällen, Nachhaltige Aufarbeitung, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit. 

 

Unsere beiden Kindergärten (Kindergarten Arche Noah in Rudersberg, Kindergarten Philipp Neri in Welzheim) haben ihr je eigenes institutionelles Schutzkonzept erstellt, das vom jeweiligen KGR beschlossen wurde und Bestandteil des Konzepts unserer Seelsorgeeinheit ist. 

Die jeweiligen Schutzkonzepte inkl. Anlagen sind einsehbar bei unseren Pfarrbüros.

 

Wenn Grenzen überschritten wurden, ist es ausdrücklich erwünscht, sich mitzuteilen, Beratung in Anspruch zu nehmen, Beschwerden weiterzuleiten oder Rückmeldungen zu geben. Wir informieren untenstehend über interne und externe Ansprechstellen und Beschwerdewege. Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen.   

 

Für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt kommen, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen verbunden:

  • Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (1,5h oder 3h (für Hauptamtliche 3h oder 6h), Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit) 
  • Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit) 

 

Es wurden und werden fortlaufend entsprechende Gruppierungen und Listen mit entsprechenden Ehrenamtlichen erstellt, die angeschrieben wurden und werden. 

Für Schulungen/Fortbildungen erfolgt ein separates Anschreiben. 

 

Die Gemeindearbeit lebt von Ehrenamtlichen. Wir sind dankbar für alle Ehrenamtlichen und das jeweilige Engagement. Uns ist bewusst, dass diese Anforderungen einen Mehraufwand bedeuten. 

Gleichzeitig versuchen wir, den Aufwand so gering wie möglich zu halten: die Kosten für die Beantragung des Führungszeugnisses werden von der Kirchengemeinde übernommen. Die Präventionsfortbildungen versuchen wir möglichst vor Ort oder in der Nähe zu organisieren, sodass keine längeren Fahrtwege in Kauf genommen werden müssen. 

 

Gleichzeitig ist uns wichtig zu betonen, dass diese Anforderungen und das Schutzkonzept als Ganzes kein „notwendiges Übel“ darstellen, sondern ein Qualitätsmerkmal ist, welches mittlerweile „normal“ ist und sowohl kirchenintern als auch für andere Einrichtungen und Vereine einen neuen gesellschaftlichen Standard setzt. 

Es geht dabei nicht um einen „Generalverdacht“! 

Es geht darum, aktiv und gemeinsam Verantwortung für die uns anvertrauten Schutzbefohlenen zu tragen, sensibel zu sein, es potentiellen Tätern so schwierig wie möglich zu machen, und als Kirche dadurch eventuell auch wieder an Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitverantwortung!

 

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.     

 

Pfarrer Rometsch und Pastoralreferent Simon Angstenberger