Mitglieder des KGR
Pfarrer Markus Rometsch - Vorsitzender von Amts wegen
Karin Knoch - gewählte Vorsitzende
Maria Luisa Braga Geng
Heike Buchmann
Lioba Koch
Cornelia Miskic
Pascal Niemietz
Detlev Reichl
Angela Salwa
Felicitas Schaaf
Sonja Nicole Schuhmann
Valentin Schuhmann
Wozu Kirchengemeinderat?
Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an. Die Kirchengemeinde ist somit "der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft".
Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von "Kirche am Ort". Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.
Was ist ein Kirchengemeinderat?
Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte, entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche in ihren vielfältigen Facetten:
- als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
- als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
- als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe
Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime sowie katholische Verbände und vieles mehr die "Kirche am Ort".
Rund 1000 Kirchengemeinden gibt es in Württemberg. Sie sind Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart als übergeordnete Ebene mit mehr als 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken.
Was macht der Kirchengemeinderat?
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er besteht vor allem aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (Pfarrer, pastorale Mitarbeitende und Kirchenpflegerin bzw. Kirchenpfleger). Als Leitungsgremium hat er drei Funktionen:
- Als Katholikenrat vertritt er die Katholikinnen und Katholiken am Ort. Die einzelnen Mitglieder sind ansprechbar für Anliegen und Fragen der Menschen und tragen diese ins Gremium. Der Kirchengemeinderat bringt sich im Namen aller Katholikinnen und Katholiken in das Geschehen im sozialen Raum ein und vertritt ihre Anliegen öffentlich.
- Als Pastoralrat prägt und entwickelt er das Leben der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, über Vernetzungen mit Partnerinnen und Partnern sowie über Entwicklungsprozesse, Konzepte und vieles mehr. Der Kirchengemeinderat unterstützt bestehende und neue (Projekt-)Gruppen der Gemeinde und fördert Eigeninitiative.
- Als Kirchensteuerrat trägt er Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde. Er entscheidet über den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde und damit über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
